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Förstereistraße 10, 04617 Fockendorf / Thür.                      Telefon   034343 90 900

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Fockendorfer Pellethandel                                                                         Kontakt


Allgemeine Verkaufs-,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma
Fockendorfer Pellethandel, Ihr Partner für DIN PLUS Pellets

1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Fockendorfer Pellethandel  liegen die folgenden Geschäftsbedingungenzugrunde. Für Leistungen und Lieferungen, die den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen ( ADSp ) unterliegen, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ebenfalls. Solltendie folgenden Geschäftsbedingungen von  abweichende Regelungenenthalten, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen vorrangig. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil allerLieferverträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen desKäufers, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vonder Firma Fockendorfer Pellethandel anerkannt werden. Bereits jetzt wird der Anwendung  und der Einbeziehungvon Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprochen. Abweichend von § 29 ADSp ist die Firma Fockendorfer Pellethandel  nur verpflichtet,wenn der Auftraggeber es ausdrücklich verlangt, die Schäden, die demAuftraggeber durch die Firma  Fockendorfer Pellethandel  bei denAusführungen des Auftrags erwachsen können, bei Versicherern seiner Wahl aufKosten des Auftraggebers soweit wie möglich zu versichern. Nur für den Fall,dass ein Auftraggeber der Firma Fockendorfer Pellethandel  schriftlich undausdrücklich mitteilt, dass eine Versicherung gemäß § 29 ff. ADSp abzuschließenist, erfolgt so weit als möglich der Abschluss einer entsprechendenVersicherung durch die Firma  Fockendorfer Pellethandel  gemäß dieserVorschriften.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Firma  Fockendorfer Pellethandel  erfolgen stetsfreibleibend und sind damit nicht bindend. Die der Firma  Fockendorfer Pellethandel  erteiltenAufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss derschriftlichen Bestätigung (im Internetshop per E-Mail gültig) durch die Firma  Fockendorfer Pellethandel. Bei der Lieferungvon Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunktdes Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma  Fockendorfer Pellethandel  handelsüblichenund / oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach demUmsatzsteuergesetz.

3. Preise
Die Preise der Firma  Fockendorfer Pellethandel  enthalten keineLieferung frei Haus. Sollten sich in einem Zeitraum von zwei Monaten zwischendem Vertragsabschluss und der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist dieFirma  Fockendorfer Pellethandel berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zuerhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- undMaterialkosten, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten undAufwendungen.

4. Lieferungen
Alle Sendungen (auch Rücksendungen) im Rahmen von Handelsgeschäften erfolgenauf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Firma  Fockendorfer Pellethandel  ist zu Teillieferungen berechtigt. Dievolle Ausnutzung des Ladegewichts beziehungsweise der Ladefähigkeit desjeweiligen Transportmittels behält sich die Firma  Fockendorfer Pellethandel  vor. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit denFahrzeugen der Firma Fockendorfer Pellethandel  oder einer eingesetzten Spedition zuerreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einemmaximalen Gesamtgewicht von 40 to zugelassen und geeignet sein. Die Lieferungdarf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäfts-betriebdes Empfängers erfolgen. Sofern nicht seitens der Firma  Fockendorfer Pellethandel  eineausdrücklich genaue Lieferzeit schriftlich mitgeteilt wird, handelt es sich beisämtlichen Lieferangaben der Firma  Fockendorfer Pellethandel  um Circa Angaben,die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter demVorbehalt, dass die Firma Fockendorfer Pellethandel  selbstfristgerecht beliefert wird. Sollte die Firma Fockendorfer Pellethandel  eine Lieferung aufgrund von höhererGewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeterBetriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nichtmöglich sein, so verlängert sich die Lieferungsfrist, soweit eine Lieferzeitfest vereinbart wurde, um die Dauer der Verhinderung. Die Firma Fockendorfer Pellethandel behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 15 % zuüberschreiten oder zu unterschreiten. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnungdurch die Firma Fockendorfer Pellethandel. Bei einer Überschreitung von 15 % derLiefermengen ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Weiter ist derEmpfänger zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet. Bei derAnnahme von Kleinaufträgen ist die Firma  Fockendorfer Pellethandel  berechtigt,eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Rechtunbenommen, geringere Kosten der Firma Fockendorfer Pellethandel  nachzuweisen. Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante,bei einer losen Anlieferung mittels Silo LKW ist es die Kupplung in derHauswand. Für Schäden am Lagerraum wird nicht gehaftet. Das Einblasen erfolgt,soweit möglich mit Absauggebläse, es kann kurzzeitig zu einemDifferenzüberdruck von 0,2 bar kommen. Die Statik des Lagers hat dies zuberücksichtigen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in geeignete Behältnisse.Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet derKäufer. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden, an seinen Erfüllungsort geliefert zurebenen Straße. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße und sichere BefahrbareZufahrt. Der Spediteur ist nicht verpflichtet die Ware direkt an den Lagerortzu transportieren. Wenn der Kunde einen weiteren Transport wünscht, so geht die Gewährleistung derWare vom Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf denKunden über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung ausGründen bei Verschuldung durch den Kunden, befindet sich der Kunde im Verzug.Die Spedition wird die anfallenden Lagerkosten bzw. Transportkosten durchLeerfahrt dem Kunden in Rechung stellen.

5. Sicherungen
Die von der Firma  Fockendorfer Pellethandel  gelieferten Waren bleiben bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mitdem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung derdafür vorgesehenen Wechsel und Schecks das Eigentum der Firma  Fockendorfer Pellethandel . Zahlungenwerden auf die ältesten Forderungen der Firma  Fockendorfer Pellethandel  angerechnet. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt belieferten Waren, imRahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes, zu verarbeiten und zuveräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung zu verbrauchen. ImFalle der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung undLeistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich dieVertragsparteien darüber einig, dass der Käufer bereits im Voraus seineEntgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferungund Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma Fockendorfer Pellethandel  abtritt. Soweitvom Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verarbeitet werden,sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Verarbeitung für dieFirma Fockendorfer Pellethandel erfolgt. In diesem Falle erwirbt die Firma  Fockendorfer Pellethandel  Eigentum an derneu hergestellten Sache gemäß § 950 BGB. Im Falle der Verarbeitung wird die Firma  Fockendorfer Pellethandel  Eigentümerinentsprechend des Anteils ihrer gelieferten Waren an der neu hergestelltenSache. Im Falle der Veräußerung der hergestellten Sache sind sich die Vertragsparteieneinig, dass Entgeltforderungen des Käufers gegenüber den Endabnehmern fürLieferung und Verkauf der neu hergestellten Sache in Höhe des Wertes der geliefertenSache im Voraus an die Firma Fockendorfer Pellethandel  abgetreten wird. Der Käufer ist nichtberechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder dieaus dieser neu hergestellten Sachen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden.Werden die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder neuhergestellten Sachen beim Käufer durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt, sohat der Käufer die Firma Fockendorfer Pellethandel  sofort schriftlich zu benachrichtigen. Mit Vertragsabschluss tritt der Lieferungsempfänger seine Entgeltforderungen imVoraus ab, die Firma Fockendorfer Pellethandel nimmt diese Abtretung an. Im Falle derWeiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oderWeiterveräußerung der aus den von der Firma Fockendorfer Pellethandel  gelieferten Waren neu hergestellten Sachen ist der Käufer auf Verlangen der  und mehr  verpflichtet, seine Entgeltforderungen gegenEndabnehmer einzeln nachzuweisen und den Endabnehmern die erfolgte Abtretung bekanntzu geben mit der Aufforderung verbunden, an die Firma  Fockendorfer Pellethandel  zu zahlen. DieFirma  Fockendorfer Pellethandel ist ebenfalls berechtigt, den Endabnehmern die erfolgte Abtretung zwischen ihrund dem Käufer mitzuteilen und die Entgeltforderungen im eigenen Nameneinzuziehen. Übersteigen die im Voraus abgetretenen Forderungen 20 % desgesicherten Anspruchs, so gibt die Firma  Fockendorfer Pellethandel  in dieser Höheihre Sicherheiten frei, wenn der Käufer zur Freigabe auffordert.

6. Zahlungen
Die Rechnungen der Firma  Fockendorfer Pellethandel  sind alsVorauskasse zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichendeVereinbarung getroffen wurde.
Soweit die Firma  Fockendorfer Pellethandel  Wechsel,Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahmenur erfüllenshalber. Die Firma Fockendorfer Pellethandel  ist allerdingsnicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug desKäufers ist die Firma  Fockendorfer Pellethandel  berechtigt,Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten bei Privatkunden und 8% Punkten bei Geschäftskunden über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltendenjeweiligen Basiszins der EUZB zu berechnen. Die Geltendmachung einesweiterenVerzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es seidenn, die Gegenforderung ist von der Firma  Fockendorfer Pellethandel  anerkannt,unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Fockendorfer Pellethandel  ist der EURO.

7. Gewährleistungsbestimmungen
Der Käufer hat die von der Firma Fockendorfer Pellethandel  gelieferte Wareunverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alleoffensichtlichen Mängel, Fehlmengen von mehr als 15 %, Über- oder Unterschreitung oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma  Fockendorfer Pellethandel  anzuzeigen.Verdeckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestensaber vor Ablauf von sechs Monaten seit der Anlieferung, schriftlich gegenüberder Firma  Fockendorfer Pellethandel  geltend zumachen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des §459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Firma  Fockendorfer Pellethandel  unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. Hierbei steht der Firma  Fockendorfer Pellethandel  ein Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Schlagen zwei Versuche der Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma Fockendorfer Pellethandel  fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen.Schadensansprüche des Käufers nach §§ 463, 480 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen,es sei denn, es wurden von der Firma  Fockendorfer Pellethandel  Eigenschaftenim Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bei der zu liefernden Ware zugesichert.
Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten nicht als zugesichert. § 494 BGB ist ausgeschlossen.
Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiven Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) sowohl gegenüber der Firma  Fockendorfer Pellethandel als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten undErfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Fockendorfer Pellethandel oder der genannten Personen. Soweit die Firma  Fockendorfer Pellethandel  zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen.

8. Rücktritt
Werden der Fockendorfer Pellethandel nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit / -würdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so ist die Firma Fockendorfer Pellethandel  zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist nach der Rücktrittserklärung der Firma Fockendorfer Pellethandel  verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben. Im Falle der Verarbeitung ist der Käufer ebenfalls verpflichtet,die neu hergestellte Sache nach Aufforderung durch die Firma Fockendorfer Pellethandel an diese herauszugeben.
Im Falle des Rücktritts ist die Firma  Fockendorfer Pellethandel  berechtigt, 10% des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zuverlangen. Es steht dem Käufer frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Firma Fockendorfer Pellethandel nachzuweisen.
Die Firma  Fockendorfer Pellethandel  ist weiter zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt dieFirma  Fockendorfer Pellethandel  den Rücktritt unverzüglich, sofern sie von ihrem Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte der Firma  Fockendorfer Pellethandel  aufgrund derunter genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nichtmöglich sein, so ist die Firma Fockendorfer Pellethandel  ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

9. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die von der Firma  Fockendorfer Pellethandel  gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Fockendorfer Pellethandel während des Annahmeverzuges des Käufers nur Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Gattungsschulden geht mit Annahmeverzug die Leistungsgefahr auf den Käufer über. Entstehen der Firma Fockendorfer Pellethandel  wegen Nichtabnahme des Kunden Schadenersatzansprüche, werden 25 % der Auftragssummevom Kunden als Schadenersatz geltend gemacht. Der geltend gemachteSchadenersatz betrifft mindestens die entstandenen Lieferkosten für den Hin und Rücktransport der vom Käufer bestellten Sache sowie zuzüglich 10% des Warenwertes als Bearbeitungspauschale der Stornierung. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist nachzuweisen.

10. Pfändungen
Der Käufer hat Pfändungen und Zwangsvollstreckungen Dritter, bezogen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder aus diesen neu hergestellten Sachen, unverzüglich der Firma  Fockendorfer Pellethandel  mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum der Firma Fockendorfer Pellethandel  hinzuweisen.

11. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftlicheVereinbarungen von der Firma  Fockendorfer Pellethandel  teilweiseabgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine dervorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Altenburg/Thüringen.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht derBundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden